Antrag stellen

Um mit der Führerscheinausbildung beginnen zu können, muss beim Landratsamt in Günzburg ein Fahrerlaubnisantrag gestellt werden.

( Download : https://landratsamt.landkreis-guenzburg.de/buergerservice/landkreisbuergerbuero-und-verkehr/fuehrerschein/erteilung-einer-fahrerlaubnis )

bitte ausfüllen und ausdrucken

 

Folgende Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt werden

  • Ein aktuelles, biometrisches Passbild (ohne Kopfbedeckung).
  • Eine Bescheinigung über „Erste-Hilfe-Schulung“.Bei uns erhälst du Informationen, wo diese Kurse durchgeführt werden. Die Bescheinigung ist zeitlich nicht begrenzt, sollte aber regelmäßig wiederholt werden, dass du in Notfällen Hilfe leisten kannst.
  • Sehtestbescheinigung – diese wird vom Augenoptiker oder Augenarzt ausgestellt. Sie ist 2 Jahre gültig.

Die Zulassung zur Prüfung kann erst dann erfolgen, nachdem der Antrag bearbeitet wurde und bei der Prüfstelle (TÜV ) vorliegt. Dies kann ca. 4-6 Wochen dauern. Darauf hat die Fahrschule keinen Einfluss.

 

Also - Warte nicht mit dem Papierkram. :)

 


Begleitetes Fahren ab 17

Wenn du das begleitete Fahren mit 17 (BF17) machst, braucht das Landratsamt noch zusätzlich

  • eine Kopie von Ausweis und Führerschein deiner Begleitpersonen

Eine Begleitperson muss folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestalter: 30 Jahre
  • seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B – diese ist während des Begleitens mitzuführen
  • max. 1 Punkt im Verkehrszentralregister

Sollten deine Eltern / Begleitpersonen Fragen zum "begleitenden Fahren mit 17" haben, dürfen sie gerne zu einem kostenlosen Beratungsgespräch vorbei kommen.